Wenn die Polizei ihr Fahrzeug einfach sicherstellt, dafür aber gar nicht zuständig ist, dann sollten sie sich dagegen wehren. Hier sehen sie den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Weimar. Danach ist auch bei Vorliegen einer konkreten Gefahr nicht die Polizei zuständig, sondern die Fahrerlaubnisbehörde.