Bußgeld

Bußgeldbescheid und nun?

Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie auf der Homepage der Verkehrsrechtsanwälte
und einen Punktekatalog für ausgewählte Verstöße hält das Kraftfahrtbundesamt als PDF-Dokument bereit. Auch der ADAC hält einen guten Bußgeldrechner bereit.

Verkehrsordnungswidrigkeiten
Wenn der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Raum steht, gibt es viele Fehlerquellen, die es sich lohnt bei jedem Bußgeldverfahren zu überprüfen. Diese Überprüfung muss anhand der Ermittlungsakte erfolgen, welche nur über einen Rechtsanwalt zur Einsichtnahme angefordert werden kann.
Typische Fehlerquellen sind z.B. der Eintritt der Verjährung (bei den normalen Verkehrsordnungswidrigkeiten 3 Monate nach § 26 StVG, außer Alkohol- und Drogenfahrt), welche durch Absendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen unterbrochen wird.
Oder die nicht ordnungsgemäße Bedienung des Lasermessgerätes durch mindestens zwei Beamte. Häufig ist die Bildqualität des Lichtbildes so schlecht, dass eine Personenidentifizierung nicht möglich ist.
Es gibt verwaltungsinterne Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. So wird z.B. in Niedersachsen verlangt, dass eine Geschwindigkeitsmessung erst 150 Meter hinter einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen werden darf. In Thüringen sind es 200 Meter und in Hessen nur 100 Meter.
Obergerichtlich ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien Auswirkungen auf die Entscheidung des Richters hat. Die Verhängung eines Fahrverbotes wird dann regelmäßig unwirksam sein (BayrObLG vom 27.06.2002, Az.: 1 ObOwi 221/02).
Informationen zu den verschiedenen Richtlinien aller Bundesländer erhält man im Internet unter http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/
Oftmals tritt Unsicherheit ein, wenn man als Halter des Fahrzeuges eine Zeugenanhörung betreffend einer Ordnungswidrigkeit erhält, die ein naher Angehöriger begangen hat und mitteilen soll, wer das Fahrzeug geführt hat. Problematisch ist dann, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, da nach § 31a StVZO eine Fahrtenbuchauflage drohen kann.

Viele nützliche Hinweise zu Fragen im Ordnungswidrigkeitenverfahren und zum Verkehrsrecht allgemein erhält man auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein https://www.verkehrsanwaelte.de/ und natürlich bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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